Mit 15 wird die Ausgehzeit zum Dauerthema am Küchentisch, und beide Seiten berufen sich gern auf das Gesetz. Das Jugendschutzgesetz hilft dabei wenig: Wie lange 15-Jährige draußen bleiben dürfen, steht dort nirgends. Geregelt ist nur, wo sich Kinder und Jugendliche zu welcher Zeit aufhalten dürfen. Dieser Überblick sortiert, was wirklich gilt.
Keine gesetzliche Ausgehzeit
Für den Aufenthalt im Freien gibt es keine Vorschrift. Weder Park noch Straße noch der Heimweg sind zeitlich beschränkt. Eltern entscheiden selbst, wie lange ihre Kinder abends unterwegs sein dürfen, am besten gemeinsam mit dem Jugendlichen.
Das Jugendschutzgesetz beschränkt stattdessen bestimmte öffentliche Orte. Die verbreitete Annahme, ab einer festen Uhrzeit müsse jedes Kind zu Hause sein, stammt genau aus diesen Ortsregeln und gilt für die Straße eben nicht.
Was bleibt, ist die elterliche Aufsichtspflicht. Sie wird mit dem Alter geringer, verschwindet aber nicht. Bei einem 15-Jährigen dürfen Eltern mehr Eigenverantwortung voraussetzen als bei jüngeren Kindern. Wichtig ist, dass ein Elternteil weiß, wo sich das Kind befindet und wann es wieder da ist.
Kinder und Jugendliche: Die entscheidende Grenze
Das Gesetz kennt zwei Gruppen. Kinder sind alle unter 14 Jahren, Jugendliche die 14- bis 17-Jährigen. Ein 15-Jähriger zählt damit bereits zu den Jugendlichen, und für ihn gelten mehrere Erleichterungen. Die nächste große Stufe folgt erst mit 16.
| Ort | Kinder unter 14 | 15-Jährige |
|---|---|---|
| Kino | Ende bis 20:00 | Ende bis 22:00 |
| Gaststätte allein | 5:00 bis 23:00, nur für Essen oder ein Getränk | wie bei Kindern |
| Disco eines anerkannten Jugendhilfe-Trägers | allein bis 22:00 | allein bis 24:00 |
| Normale Diskothek | nur mit Aufsichtsperson | nur mit Aufsichtsperson |
| Bier und Wein | verboten | erlaubt, wenn die Eltern dabei sind |
| Spirituosen, Rauchen | verboten | verboten |
Für Kinder gelten also durchweg strengere Zeiten. Im Kino macht das zwei Stunden aus: Nach § 11 des Jugendschutzgesetzes ist die Anwesenheit Jugendlicher unter 16 Jahren bis 22:00 gestattet, bei Kindern nur bis 20:00. Allein hingehen dürfen beide Gruppen, es zählt einzig der Zeitpunkt, zu dem die Vorführung endet.
Diskothek und Party: Der häufigste Streitpunkt
Hier liegt die größte Enttäuschung. Nach § 5 Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren an öffentlichen Tanzveranstaltungen nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person teilnehmen. Erst ab 16 ist der Besuch ohne Begleitung erlaubt, dann bis 24 Uhr.
Die praktisch wichtige Ausnahme steht im selben Paragrafen: Bei Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe sowie bei künstlerischen Anlässen und Konzerten dürfen sich Jugendliche unter 16 bis Mitternacht aufhalten, Kinder bis 22 Uhr. Genau das sind die Partys im Jugendzentrum, und für 15-Jährige sind sie der einzige Weg, ohne Aufsicht tanzen zu gehen.
Auf ein Konzert gehen sie unter derselben Bedingung: Läuft der Auftritt als künstlerische Veranstaltung, ist er bis Mitternacht erlaubt. Wird daraus später eine Tanzveranstaltung, greift wieder die strengere Regel.

Bier, Wein und Zigaretten
Bier, Wein und Sekt sind ab 14 Jahren erlaubt, allerdings ausschließlich im Beisein der eigenen Eltern. Ein 15-Jähriger darf also beim Familienessen ein Glas Sekt bekommen, im Park dagegen nicht. Ab 16 fällt diese Einschränkung weg.
Spirituosen und alles mit gebranntem Alkohol bleiben bis 18 verboten, ebenso Zigaretten und E-Zigaretten. Spielhallen und jugendgefährdende Orte sind für Kinder und Jugendliche gesperrt, hier hilft auch keine Begleitperson.
Wie Eltern zu einer guten Regel kommen
Weil keine Uhrzeit vorgeschrieben ist, entscheidet die Vereinbarung in der Familie. Was sich bewährt hat:
- An Schultagen früher als am Wochenende. Übliche Werte für 15-Jährige sind 20 bis 21 Uhr unter der Woche, am Wochenende zwei Stunden später.
- Den Heimweg getrennt regeln. Oft ist nicht die Uhrzeit das Problem, sondern der Rückweg im Dunkeln. Ein Abholangebot ohne Diskussion schafft Sicherheit.
- Die Regel mitwachsen lassen. Wer Absprachen einhält, bekommt alle paar Monate eine halbe Stunde dazu. Das baut Vertrauen auf und wirkt besser als jede Strafe.
- Erreichbarkeit statt Kontrolle. Eine kurze Nachricht beim Ortswechsel genügt vielen Familien und ist ganz einfach umzusetzen.
Ein Punkt wird oft übersehen: Für einzelne Situationen können Eltern die Aufsicht ausdrücklich an eine erziehungsbeauftragte Person übertragen, etwa an volljährige Geschwister oder die Eltern eines Freundes. Diese übernimmt dann die Verantwortung, auch gegenüber dem Einlass einer Veranstaltung. Natürlich sollte die Absprache vorher stehen und nicht erst an der Tür.

Häufige Fragen
Wie lange dürfen 15-Jährige abends unterwegs sein?
So lange, wie die Eltern es erlauben. Eine gesetzliche Ausgehzeit im Freien gibt es weder für Kinder noch für Jugendliche.
Dürfen 15-Jährige in die Disco?
In eine normale Diskothek nur mit einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person. Bei anerkannten Jugendhilfe-Trägern dürfen sie allein feiern, bis Mitternacht.
Wie lange dürfen Kinder im Vergleich draußen bleiben?
Genauso lange, denn auch für Kinder fehlt eine gesetzliche Zeit. Nur bei Filmvorführungen, Disco und Konzerten sind die Grenzen enger.
Darf ein 15-Jähriger allein ins Kino?
Ja. Der Film muss nur spätestens um 22 Uhr enden, sonst braucht er eine erwachsene Begleitung.
Bis wann darf man sich in einer Gaststätte aufhalten?
Allein zwischen 5 und 23 Uhr, und nur für eine Mahlzeit oder ein Getränk. Ist ein Erziehungsberechtigter dabei, entfällt diese Frage.
Spielt das genaue Alter eine Rolle?
Ja, und zwar mehr als viele denken. Für unter 14-Jährige sind die Regeln in jedem Fall enger. Der Vergleich steht in unserem Beitrag dazu, wie lange 13-Jährige draußen bleiben dürfen. Wer Geschenkideen sucht, findet sie bei den Ideen für 13-jährige Jungen.
*Zuletzt aktualisiert: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.*


