Eine Scheidung ist in Deutschland kein Behördengang, sondern ein Gerichtsverfahren. Sie beginnt nicht mit dem Auszug, sondern mit dem Trennungsjahr, und sie endet erst, wenn der Beschluss des Familiengerichts rechtskräftig ist. Wer den Ablauf einer Scheidung kennt, spart Kosten und verkürzt die Dauer erheblich.
Der Weg ist in jedem Bundesland derselbe: Trennungsjahr, Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt, Versorgungsausgleich, Termin beim Familiengericht, Rechtskraft. Dieser Überblick geht die sechs Schritte der Reihe nach durch und erklärt außerdem, was mit Kindern, Unterhalt und Vermögen passiert.
Schritt 1: Das Trennungsjahr
Vor der Scheidung steht die Trennung. Das Gesetz verlangt, dass die Ehegatten in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor das Gericht die Ehe scheiden kann. Rechtlich geht es dabei um die Frage, ob die Ehe gescheitert ist. Nach § 1565 BGB wird die Ehe geschieden, wenn sie gescheitert ist, also wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehepartner sie wiederherstellen.
Getrennt leben heißt nicht zwingend, dass einer ausziehen muss. Viele Paare verbringen das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung, weil sich zwei Mieten nicht sofort stemmen lassen. Möglich ist das, solange kein gemeinsames Wirtschaften mehr erfolgt: eigene Einkäufe, eigene Finanzen, keine gemeinsamen Mahlzeiten, getrennte Schlafzimmer. Juristen sprechen von „Trennung von Tisch und Bett“.
Wichtig für den späteren Ablauf ist das Trennungsdatum. Ein kurzes Schreiben an den anderen Ehegatten mit Datum oder eine Notiz im Kalender genügt, weil das Familiengericht später nach diesem Tag fragt. Stimmen die Angaben beider Ehepartner nicht überein, kann sich das Verfahren um Monate verzögern.
Verkürzung im Ausnahmefall: Nach § 1565 Abs. 2 BGB besteht die Möglichkeit, eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres zu erreichen, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller eine unzumutbare Härte darstellen würde, die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt. Die Gerichte legen diese Regel sehr eng aus. In Betracht kommen schwere Gewalt oder massive Bedrohung, nicht dagegen eine neue Beziehung des Partners.
Haben die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt und sind sich beide Partner einig, spricht das Gericht die Scheidung ohne weitere Prüfung aus. Leben die Ehegatten bereits mehr als drei Jahre getrennt, gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert. Dann kann das Gericht die Scheidung auch dann aussprechen, wenn ein Ehepartner ihr widerspricht.
Schritt 2: Die Folgen der Trennung klären
Während des Trennungsjahres entscheidet sich, ob die Scheidung später einvernehmlich verläuft oder streitig wird. Diese Punkte sollten Ehepartner in dieser Zeit klären:
- Trennungsunterhalt: Wer während der Trennung deutlich weniger verdient, hat nach § 1361 BGB einen eigenen Anspruch gegen den anderen Ehegatten. Dieser Unterhalt endet, sobald die Scheidung wirksam ist.
- Kindesunterhalt: Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des zahlenden Elternteils und vom Alter der Kinder ab.
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt nach der Scheidung die Regel. Geklärt werden muss vor allem, wo die gemeinsamen Kinder leben und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil aussieht.
- Wohnung und Hausrat: Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung, wie wird der Hausrat aufgeteilt?
- Gemeinsame Konten und Verträge: Gemeinschaftskonten sollten früh getrennt werden, weil beide Ehepartner sonst weiter für Verfügungen des anderen haften.
Je mehr davon bereits geklärt ist, desto kürzer und günstiger wird das spätere Scheidungsverfahren.

Schritt 3: Den Scheidungsantrag einreichen
Nach Ablauf des Trennungsjahres stellt ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht. In der Praxis wird der Scheidungsantrag oft schon einige Wochen vorher eingereicht, weil das Gericht ohnehin Bearbeitungszeit braucht. Das Trennungsjahr muss dann bis zum Scheidungstermin abgelaufen sein.
Zuständig ist das Familiengericht am gewöhnlichen Aufenthalt der gemeinsamen minderjährigen Kinder, ersatzweise am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Eheleute. Zum Scheidungsantrag gehören die Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden der Kinder und Angaben zum Einkommen beider Ehegatten.
Anwaltszwang: Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang. Mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt aus: Er stellt den Scheidungsantrag für seinen Mandanten, während der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt und keinen eigenen Anwalt braucht. Das spart erhebliche Anwaltskosten. Zu wissen ist dabei, dass dieser Rechtsanwalt nur eine Partei vertritt und nicht beide beraten darf.
Nach Einreichung des Scheidungsantrags stellt das Gericht ihn dem anderen Ehegatten zu. Erst danach ist das Verfahren offiziell anhängig.
Diese Unterlagen sollten bereitliegen
Wichtig ist, die Unterlagen bereits vor dem Termin beim Anwalt zusammenzusuchen. Fehlt etwas, verzögert sich die Einreichung um Wochen:
- Heiratsurkunde im Original oder als beglaubigte Abschrift
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Einkommensnachweise beider Ehepartner aus den letzten zwölf Monaten
- Das Datum der Trennung, möglichst mit einem Beleg
- Eine vorhandene Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag
Für den Fall, dass ein Ehegatte im Ausland lebt, kommen Zustellungsfristen hinzu. Dann ist es wichtig, eine ladungsfähige Anschrift zu haben, sonst muss das Gericht öffentlich zustellen, und das dauert Monate.
Schritt 4: Der Versorgungsausgleich
Mit dem Scheidungsantrag leitet das Gericht automatisch den Versorgungsausgleich ein. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner hälftig geteilt. Erfasst wird ausschließlich, was während der Ehe erworben wurde, also der Zeitraum vom Monat der Hochzeit bis zum Monat vor Einreichung des Scheidungsantrags. Wer in der Ehe weniger verdient oder Kinder betreut hat, erhält dadurch einen Ausgleich für die geringere Altersvorsorge.
Beide Ehepartner füllen einen Fragebogen aus, den das Gericht an die Rentenversicherungsträger weiterleitet. Dieser Schritt ist der häufigste Grund dafür, dass ein Scheidungsverfahren länger dauert als geplant, weil die Auskünfte mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Der Versorgungsausgleich erfasst die gesetzlichen Renten ebenso wie Betriebsrenten, Beamtenversorgung und private Rentenversicherungen. Er betrifft aber nur die während der Ehe erworbenen Anwartschaften, nicht das übrige Vermögen. Ausnahmen gibt es zwei: Bei einer Ehe von weniger als drei Jahren findet er nur auf Antrag statt, und die Ehegatten können ihn durch eine notarielle Vereinbarung ausschließen. Ein solcher Ausschluss muss allerdings im Einzelfall wirksam sein, das Gericht prüft ihn von Amts wegen.
Schritt 5: Der Scheidungstermin
Der Termin beim Familiengericht ist kürzer, als die meisten erwarten. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert die mündliche Verhandlung oft nur 15 bis 30 Minuten. Beide Ehepartner müssen persönlich erscheinen, weil der Richter jeden einzeln dazu befragt, seit wann die Eheleute getrennt leben und ob sie an der Scheidung festhalten.
Sind keine Folgesachen offen, entscheidet das Gericht im Anschluss. Der Scheidungsbeschluss wird verkündet und beiden Parteien zugestellt. Rechtskräftig wird er, wenn beide Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten, oder nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist. Erst dann ist die Ehe geschieden.

Scheidung mit Kindern: Was sich ändert
Gemeinsame Kinder ändern den Ablauf der Scheidung weniger, als viele erwarten. Das Familiengericht entscheidet über Sorgerecht und Umgang nur dann, wenn ein Elternteil das ausdrücklich beantragt. Einigen sich die Eltern, bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen, und die Scheidung selbst wird davon nicht aufgehalten.
Drei Punkte sollten Eltern vor dem Termin geklärt haben:
- Lebensmittelpunkt: Bei welchem Elternteil leben die Kinder überwiegend? Davon hängt der Kindesunterhalt ab.
- Umgangsregelung: Wie oft sieht das Kind den anderen Elternteil, wie werden Ferien und Feiertage aufgeteilt?
- Unterhalt: Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen, erbringt seinen Anteil durch die Betreuung, der andere zahlt in der Regel Geld.
Wird das Kindeswohl gefährdet, schaltet sich das Jugendamt ein, und das Gericht kann das Sorgerecht abweichend regeln. Das ist der Ausnahmefall. Bei Kindern ab 14 Jahren hört der Richter sie zu ihren Wünschen an, jüngere Kinder werden je nach Reife ebenfalls angehört.
Unterhalt nach der Scheidung
Mit der Rechtskraft endet der Trennungsunterhalt. Ob danach nachehelicher Unterhalt fließt, ist eine eigene Frage, und das Gesetz geht hier zunächst vom Gegenteil aus: Nach der Scheidung ist jeder Ehegatte grundsätzlich für sich selbst verantwortlich.
Ein Anspruch besteht nur in den gesetzlichen Ausnahmefällen, die im BGB einzeln aufgezählt sind:
| Unterhaltsgrund | Typische Konstellation |
|---|---|
| Betreuungsunterhalt | ein Ehepartner betreut ein Kind unter drei Jahren |
| Altersunterhalt | am Ende der Ehe ist keine Erwerbstätigkeit mehr zumutbar |
| Krankheitsunterhalt | Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit |
| Aufstockungsunterhalt | das eigene Einkommen deckt den ehelichen Bedarf nicht |
| Ausbildungsunterhalt | eine wegen der Ehe abgebrochene Ausbildung wird nachgeholt |
Die Höhe richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, üblich ist die Faustformel von drei Siebteln der Einkommensdifferenz. Der Anspruch kann zeitlich begrenzt oder der Höhe nach beschränkt werden, vor allem nach kurzen Ehen. Über all das entscheidet das Gericht nur, wenn ein Ehegatte es beantragt.
Zugewinnausgleich: Wie das Vermögen geteilt wird
Wer ohne Ehevertrag geheiratet hat, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass das Vermögen gemeinsam gehört. Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer dessen, was auf seinen Namen läuft. Geteilt wird am Ende nur der Zuwachs während der Ehe.
Die Rechnung ist einfach: Für jeden Ehegatten wird das Vermögen am Tag der Hochzeit mit dem Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags verglichen. Wer den größeren Zugewinn erzielt hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen aus.
Erbschaften und Schenkungen zählen zum Anfangsvermögen und bleiben damit außen vor, ihre Wertsteigerung allerdings nicht. Der Zugewinnausgleich läuft nicht automatisch, sondern nur auf Antrag, und er verjährt drei Jahre nach dem Ende des Verfahrens.
Was eine Scheidung kostet
Die Kosten richten sich nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Verfahrenswert. Diesen setzt das Gericht fest, im Wesentlichen aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, zuzüglich eines Anteils für den Versorgungsausgleich und eines Abschlags für unterhaltsberechtigte Kinder.
| Nettoeinkommen beider Ehepartner | Verfahrenswert (grob) | Gerichtskosten | Anwaltskosten (ein Anwalt) |
|---|---|---|---|
| zusammen 2.000 € | rund 8.000 € | etwa 500 € | etwa 1.000 € |
| zusammen 3.500 € | rund 14.000 € | etwa 700 € | etwa 1.500 € |
| zusammen 5.000 € | rund 20.000 € | etwa 900 € | etwa 2.000 € |
Die Gerichtskosten trägt zunächst der Antragsteller, sie werden am Ende aber in der Regel hälftig geteilt. Jeder Ehegatte zahlt seinen eigenen Anwalt selbst. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Sie wird einkommensabhängig gewährt und deckt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise.
Wie sich die Kosten senken lassen
Gerichtskosten und Anwaltskosten hängen beide am Verfahrenswert. An drei Stellen lässt sich wirklich sparen:
- Nur ein Anwalt. Sind sich beide Partner einig, beauftragt nur einer einen Rechtsanwalt, der andere stimmt der Scheidung zu. Das halbiert die Anwaltskosten, kostet aber die eigene Beratung.
- Folgesachen außerhalb des Verfahrens regeln. Jede Folgesache, über die das Gericht entscheiden soll, erhöht den Verfahrenswert. Eine notarielle Vereinbarung über Unterhalt und Vermögen ist in der Regel günstiger als der Streit vor dem Familiengericht.
- Verfahrenskostenhilfe prüfen. Wer wenig verdient, bekommt Gerichtskosten und Anwaltskosten ganz oder teilweise ersetzt. Der Antrag gehört direkt zum Scheidungsantrag.
Ein Rechenbeispiel: Bei 3.500 Euro gemeinsamem Nettoeinkommen liegt der Verfahrenswert bei rund 14.000 Euro. Gerichtskosten von etwa 700 Euro plus ein Anwalt für rund 1.500 Euro ergeben zusammen 2.200 Euro. Streiten beide Partner zusätzlich über Unterhalt, steigen Verfahrenswert und Kosten, und es kommen schnell 2.000 Euro obendrauf.
Nicht sparen solltest du an der Beratung zum Versorgungsausgleich. Ein übersehener Anspruch aus einer langen Ehe kostet später deutlich mehr als ein Anwaltsgespräch.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Rechne mit dem Trennungsjahr plus vier bis zwölf Monaten Verfahrensdauer. Der zeitliche Rahmen hängt vor allem an zwei Faktoren: wie schnell die Rentenversicherung die Auskünfte für den Versorgungsausgleich liefert und ob Folgesachen streitig sind.
| Konstellation | Dauer ab Scheidungsantrag |
|---|---|
| Einvernehmlich, keine Folgesachen | 4 bis 8 Monate |
| Einvernehmlich, mit Versorgungsausgleich | 6 bis 12 Monate |
| Streitig, mit Unterhalt und Sorgerecht | 1 bis 3 Jahre |
Der schnellste Weg ist immer die einvernehmliche Scheidung. Wenn sich die Ehepartner vorher über Unterhalt, elterliche Sorge, Wohnung und Vermögen einigen, muss das Gericht nur noch die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich entscheiden.
Einvernehmlich oder streitig?
Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man, wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen und sich über die Folgen bereits einig sind. Die Folgesachen werden dann meist in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten, die vor dem Termin geschlossen wird.
Streitig wird ein Verfahren, sobald einer der Ehepartner eigene Anträge stellt, etwa zum nachehelichen Unterhalt oder zum Zugewinnausgleich. Jeder zusätzliche Antrag erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten, und jede offene Frage verlängert das Scheidungsverfahren. Ein Streit über Hausrat im Wert von 2.000 Euro kann so leicht 3.000 Euro an zusätzlichen Gebühren verursachen.
Wer einen Ehevertrag geschlossen hat, sollte ihn vor dem Scheidungsantrag prüfen lassen. Formulierungen, die bei der Eheschließung sinnvoll erschienen, können Jahre später einseitig wirken und im Einzelfall unwirksam sein. Schriftliche Vereinbarungen dieser Art folgen denselben Grundregeln wie andere rechtsverbindliche Erklärungen, die du unterschreibst, etwa eine Vollmacht.
Online-Scheidung: Wann sie funktioniert
Anbieter werben mit der Online-Scheidung, und der Begriff führt in die Irre. Geschieden wird weiterhin vor dem Familiengericht, und zum Termin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. Online erfolgt nur die Mandatierung: Der Rechtsanwalt nimmt Auftrag und Unterlagen über ein Formular entgegen, statt dass du in die Kanzlei fährst.
Für eine einvernehmliche Scheidung ohne Kinder und ohne Vermögensstreit ist das eine sinnvolle Möglichkeit, weil Anwälte hier meist zu den Mindestgebühren arbeiten. Sobald Unterhalt, Sorgerecht oder ein größeres Vermögen im Spiel sind, brauchst du echte Beratung statt eines Formulars.
Was nach der Scheidung zu erledigen ist
Mit der Rechtskraft ist das Verfahren beendet, einiges bleibt aber offen:
- Namensänderung, falls ein Ehepartner den Geburtsnamen wieder annehmen möchte. Das geschieht beim Standesamt und ist an keine Frist gebunden.
- Steuerklasse ändern, ab dem Jahr nach der Trennung ist die gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich.
- Testament und Vorsorgevollmacht prüfen, denn das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten entfällt, eine erteilte Vollmacht dagegen nicht automatisch.
- Versicherungen und Verträge anpassen, besonders bei Familienversicherungen in der Krankenkasse.
- Zugewinnausgleich abwickeln, falls er nicht im Verfahren geregelt wurde.
Häufige Fragen zum Ablauf einer Scheidung
Wie läuft eine Scheidung ab, wenn beide einverstanden sind?
Nach dem Trennungsjahr stellt ein Anwalt den Scheidungsantrag, der andere Ehegatte stimmt der Scheidung zu. Das Gericht holt die Auskünfte für den Versorgungsausgleich ein und lädt zum Termin. Dieser dauert meist unter einer halben Stunde.
Braucht man für eine Scheidung einen Anwalt?
Mindestens einer der beiden Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, weil vor dem Familiengericht Anwaltszwang besteht. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt ein Rechtsanwalt, der formal nur eine Person vertritt.
Was kostet eine Scheidung?
Bei einem mittleren Einkommen liegen Gerichts- und Anwaltskosten zusammen häufig zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Maßgeblich ist der Verfahrenswert, der sich aus dem Einkommen beider Ehegatten ergibt.
Kann man das Trennungsjahr verkürzen?
Nur bei unzumutbarer Härte nach § 1565 Abs. 2 BGB, etwa bei schwerer Gewalt. Die Gerichte legen diese Ausnahme sehr streng aus.
Was passiert, wenn ein Ehepartner die Scheidung nicht will?
Nach einem Jahr Trennung kann das Gericht die Ehe trotzdem scheiden, wenn es sie für gescheitert hält. Nach drei Jahren Trennung gilt das Scheitern als bewiesen, und der Widerspruch bleibt wirkungslos.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Es gehört weiterhin beiden Ehegatten. Üblich sind drei Wege: Verkauf und Teilung des Erlöses, Auszahlung des einen Ehepartners durch den anderen, oder gemeinsames Eigentum auf Zeit. Findet sich keine Einigung, droht die Teilungsversteigerung.
Ab wann ist man rechtlich geschieden?
Erst mit Rechtskraft des Beschlusses, also nach Verzicht auf Rechtsmittel oder nach Ablauf eines Monats. Der Termin allein reicht nicht. Wer danach neu heiraten will, braucht den Beschluss mit Rechtskraftvermerk vom Gericht.
*Zuletzt aktualisiert: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.*

