Die Frage taucht spätestens beim ersten Treffen im Park auf, und die Antwort überrascht viele Eltern: Für den Aufenthalt im Freien gibt es keine gesetzliche Uhrzeit. Wie lange 13-Jährige draußen bleiben dürfen, entscheiden allein die Eltern. Das Jugendschutzgesetz greift erst dort, wo Kinder und Jugendliche sich an bestimmten öffentlichen Orten aufhalten. Dieser Überblick zeigt, welche Regeln wirklich gelten und welche nur Gerücht sind.
Der wichtigste Punkt vorweg
Das Familienportal des Bundes stellt es klar: Das Jugendschutzgesetz enthält keine zeitliche Bestimmung dazu, wie lange sich Kinder und Jugendliche im Freien aufhalten dürfen. Eltern können gemeinsam mit ihrem Kind festlegen, wie lange es abends unterwegs sein darf.
Es gibt also keine „Polizeistunde“ für 13-Jährige. Wer behauptet, ab 22 Uhr dürfe kein Kind mehr auf der Straße sein, verwechselt das ganz einfach mit den Regeln für Gaststätten und Diskotheken.
Das heißt nicht, dass Eltern aus der Verantwortung sind. Sie haben eine Aufsichtspflicht, und die richtet sich nach Alter und Reife. Ein Elternteil sollte wissen, wo sich das Kind befindet. Passiert etwas, weil ein 13-Jähriger nachts unbeaufsichtigt war, kann das haftungsrechtlich relevant werden.
Was das Jugendschutzgesetz für 13-Jährige regelt
Juristisch ist ein 13-Jähriger noch ein Kind. Als Jugendliche gelten erst die 14- bis 17-Jährigen, und daraus ergeben sich mehrere Unterschiede:
| Ort | Regel für 13-Jährige |
|---|---|
| Kino | Film muss spätestens um 20 Uhr enden, allein erlaubt |
| Diskothek | nur mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person |
| Party eines anerkannten Jugendhilfe-Trägers | allein erlaubt, bis 22 Uhr |
| Konzerte, künstlerische Veranstaltungen | bis 22 Uhr |
| Gaststätte | 5 bis 23 Uhr für eine Mahlzeit oder ein Getränk |
| Alkohol, Rauchen, E-Zigaretten | verboten |
| Spielhallen, jugendgefährdende Orte | verboten |
Die Kinoregel steht in § 11 des Jugendschutzgesetzes: Kindern ab sechs Jahren ist die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen gestattet, wenn die Vorführung spätestens um 20 Uhr endet. Allein ins Kino gehen dürfen 13-Jährige also durchaus, es zählt nur die Endzeit. Für Jugendliche unter 16 verschiebt sich diese Grenze bereits auf 22 Uhr.
Disco und Konzert: die wichtigste Einschränkung
Nach § 5 Jugendschutzgesetz dürfen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren an öffentlichen Tanzveranstaltungen nur in Begleitung teilnehmen. Ohne erwachsene Begleitung ist der Besuch einer Diskothek erst ab 16 erlaubt.
Eine Ausnahme gilt für Veranstaltungen anerkannter Träger der Jugendhilfe sowie für künstlerische Veranstaltungen und Brauchtumsfeste: Dort dürfen sich Kinder bis 22 Uhr aufhalten, Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr. Genau das sind die Partys im Jugendzentrum, zu denen 13-Jährige allein dürfen. Auf ein Konzert gehen sie unter derselben Bedingung, solange es als künstlerische Veranstaltung läuft und nicht als Tanzveranstaltung.

Wie Eltern eine sinnvolle Regel finden
Weil das Gesetz schweigt, braucht es eine eigene Vereinbarung. Bewährt hat sich, die Zeit an drei Fragen zu knüpfen statt an eine feste Zahl:
- Wo genau ist das Kind? Der Spielplatz zwei Straßen weiter ist etwas anderes als die Innenstadt.
- Mit wem ist es unterwegs? Eine feste Gruppe, die die Eltern kennen, schafft Sicherheit.
- Wie kommt es nach Hause? Der Heimweg im Dunkeln ist meist das eigentliche Thema.
Als grober Rahmen haben sich an Schultagen 19 bis 20 Uhr eingebürgert, am Wochenende 21 bis 22 Uhr. Das ist keine Vorschrift, sondern das, was in vielen Familien funktioniert.
Zwei Dinge helfen mehr als jede feste Uhrzeit: eine kurze Nachricht beim Ortswechsel und die Absprache, dass ein Anruf jederzeit möglich ist, ohne dass es Ärger gibt. Das nimmt Druck raus, und wer sich an Absprachen hält, bekommt natürlich später mehr Freiheiten.

Was gilt bei Übernachtungen und Festen?
Auch hier greift kein Gesetz. Ob ein 13-Jähriger bei Freunden übernachtet oder bis Mitternacht auf einem Stadtfest ist, entscheiden die Eltern. Wichtig ist die erziehungsbeauftragte Person: Eltern können die Aufsicht für eine bestimmte Situation an einen anderen Erwachsenen übertragen, etwa an die Eltern des Freundes. Das sollte vorher abgesprochen sein, weil diese Person dann verantwortlich ist.
Bei Festen mit Ausschank ist Vorsicht geboten. Für Kinder unter 14 ist Alkohol in jedem Fall verboten, auch im Beisein der Eltern. Bier und Wein sind erst ab 14 Jahren erlaubt, und nur wenn ein Erziehungsberechtigter dabei ist.
Häufige Fragen
Wie lange dürfen 13-Jährige abends unterwegs sein?
So lange, wie die Eltern es erlauben. Das Jugendschutzgesetz regelt keine Ausgehzeit im Freien, sondern nur bestimmte Orte.
Darf ein 13-Jähriger allein ins Kino?
Ja, wenn der Film spätestens um 20 Uhr endet. Später geht es nur mit einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person.
Dürfen 13-Jährige in die Disco?
In eine normale Diskothek nur in Begleitung. Bei anerkannten Trägern der Jugendhilfe dürfen sie allein feiern, aber nur bis 22 Uhr.
Wie lange dürfen sich Kinder in einer Gaststätte aufhalten?
Allein zwischen 5 und 23 Uhr, und nur um eine Mahlzeit oder ein Getränk einzunehmen.
Wer haftet, wenn etwas passiert?
Die Eltern im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht. Deren Umfang hängt von Alter und Reife des Kindes ab.
Was ändert sich mit 15 Jahren?
Einiges, weil ein 15-Jähriger als Jugendlicher gilt. Die Unterschiede stehen in unserem Beitrag dazu, wie lange 15-Jährige draußen bleiben dürfen. Und wenn das Kind krank die Schule versäumt, hilft unsere Anleitung zur Entschuldigung für die Schule.
*Zuletzt aktualisiert: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.*

