Der Notarberuf gilt als einer der anspruchsvollsten juristischen Wege in Deutschland, und das liegt nicht nur an der Ausbildungsdauer. Wer Notar werden möchte, braucht überdurchschnittliche Examensnoten, viel Geduld und die Bereitschaft, sich auf eine von zwei sehr unterschiedlichen Laufbahnen festzulegen. Dieser Überblick zeigt beide Wege und die Voraussetzungen dahinter.
Zwei Systeme, zwei Wege
In Deutschland gibt es kein einheitliches Notariat. Welcher Weg für dich gilt, hängt allein vom Bundesland ab.
| System | Wo es gilt | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| Nur-Notariat | u. a. Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Hamburg | Notar ist ein eigener Hauptberuf |
| Anwaltsnotariat | Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Teile von NRW, Schleswig-Holstein | Notariat neben der Anwaltstätigkeit |
Diese Unterscheidung entscheidet über alles Weitere. Wer Notar im Hauptberuf werden will, muss in ein Bundesland mit Nur-Notariat gehen.
Der gemeinsame Anfang: Jurastudium und zwei Examen
Beide Wege beginnen identisch:
- Jurastudium, in der Regelstudienzeit neun Semester.
- Erstes Staatsexamen, die staatliche Pflichtfachprüfung.
- Rechtsreferendariat über zwei Jahre mit Stationen in Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht.
- Zweites Staatsexamen, das die Befähigung zum Richteramt verleiht.
Ohne dieses Fundament geht nichts. Und schon hier fällt die erste Auswahl: Für den Anwärterdienst werden überdurchschnittliche Ergebnisse erwartet, üblicherweise ein Prädikatsexamen.

Weg 1: Das Nur-Notariat
Nach dem zweiten Staatsexamen folgt die Bewerbung um den Notarassessorendienst, auch Anwärterdienst genannt. Er dauert drei Jahre und wird in einem Ausbildungsnotariat unter Anleitung erfahrener Notarinnen und Notare abgeleistet. Am Ende steht die notarielle Fachprüfung, abgenommen vom Prüfungsamt der Bundesnotarkammer. Sie besteht aus vier Klausuren und einer mündlichen Prüfung.
Danach folgt nicht sofort das eigene Amt. Notarstellen werden nur bei Bedarf ausgeschrieben, und jeder Bewerber konkurriert mit anderen Bewerbern um dieselbe Stelle. Zwischen zweitem Staatsexamen und eigener Amtsstelle vergehen realistisch fünf bis acht Jahre.
Die Zahl der Notarstellen ist bundesweit begrenzt und richtet sich nach dem Bedarf der Rechtspflege im jeweiligen Bezirk. Für Bewerber heißt das: Auch eine hervorragende Fachprüfung garantiert kein Amt, wenn im gewünschten Bereich keine Stelle frei wird. Viele Bewerber sind deshalb bereit, für die erste Stelle umzuziehen.
Weg 2: Das Anwaltsnotariat
Hier führt der Weg über die anwaltliche Tätigkeit. Nach § 6 der Bundesnotarordnung gilt als geeignet, wer mindestens fünf Jahre als Rechtsanwalt tätig war, davon mindestens drei Jahre ununterbrochen im betreffenden Amtsbereich, und eine Praxisausbildung von in der Regel 160 Stunden absolviert hat. Diese Stunden werden in einem Notariat abgeleistet. Dazu kommt auch hier die notarielle Fachprüfung.
Bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern regelt § 6 BNotO die Gewichtung ausdrücklich: Die fachliche Eignung wird zu 60 Prozent nach der notariellen Fachprüfung und zu 40 Prozent nach der staatlichen juristischen Abschlussprüfung bewertet. Bei Punktgleichheit gibt die Fachprüfung den Ausschlag.
Welche Voraussetzungen sonst zählen
Neben den formalen Anforderungen kommt es auf Eigenschaften an, die im Amt täglich gefordert sind: äußerste Genauigkeit, Unparteilichkeit gegenüber allen Beteiligten und die Bereitschaft, Verantwortung für Urkunden zu tragen, die Jahrzehnte Bestand haben. Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und zur Neutralität verpflichtet, auch wenn nur eine Seite sie beauftragt hat.

Was Notare verdienen
Notare sind selbstständig und rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab, die Gebühren sind also gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Das Einkommen hängt damit stark vom Amtsbereich und vom Geschäftsaufkommen ab. Gut ausgelastete Notariate in Ballungsräumen erreichen deutlich sechsstellige Jahresumsätze, von denen Personal, Büro und Haftpflichtversicherung abgehen. Assessoren im Anwärterdienst erhalten zunächst eine Vergütung ähnlich der von Beamten im höheren Dienst.
Wer den juristischen Weg mit einem anderen staatlich geprüften Beruf vergleichen möchte, findet die Zahlen in unserem Beitrag Wie viel verdient ein Polizist?. Und wann überhaupt ein Notar gebraucht wird, steht in unserer Anleitung zum Vollmacht schreiben.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Notar?
Vom Studienbeginn bis zum eigenen Amt vergehen realistisch zwölf bis fünfzehn Jahre: neun Semester Studium, zwei Jahre Referendariat, drei Jahre Anwärterdienst und danach die Wartezeit auf eine freie Stelle.
Welche Noten braucht man?
Für den Anwärterdienst wird in der Praxis ein Prädikatsexamen erwartet. Die Auswahl unter Bewerbern erfolgt nach Punkten, in die Fachprüfung und Staatsexamen einfließen.
Was ist der Unterschied zwischen Nur-Notariat und Anwaltsnotariat?
Im Nur-Notariat ist das Amt der Hauptberuf, erreichbar über den dreijährigen Anwärterdienst. Im Anwaltsnotariat übt man es neben der Anwaltstätigkeit aus, nach mindestens fünf Jahren als Rechtsanwalt.
Kann man ohne Jurastudium Notar werden?
Nein. Die Befähigung zum Richteramt, also beide Staatsexamen, ist in jedem Fall Voraussetzung.
*Zuletzt aktualisiert: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.*

