Ein Minijob reicht nicht, ein zweiter wäre praktisch, und schon stellt sich die Frage nach den Grenzen. Wie viele Nebenjobs darf man haben? Eine feste Höchstzahl gibt es nicht, wohl aber eine Verdienstgrenze, die über alle Beschäftigungen zusammen gilt. Und sobald ein Hauptjob dazukommt, ändern sich die Regelungen grundlegend.
Die kurze Antwort
Die Anzahl der Minijobs ist gesetzlich nicht begrenzt. Du darfst also zwei, drei oder auch fünf Minijobs gleichzeitig ausüben. Entscheidend ist die Summe: Alle Minijobs zusammen dürfen die Verdienstgrenze nicht überschreiten. Diese liegt seit Januar 2026 bei 603 Euro pro Monat, im Jahr also 7.236 Euro.
Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Weil dieser zum Jahreswechsel auf 13,90 Euro gestiegen ist, hat sich die Minijob-Grenze von 556 auf 603 Euro erhöht. Die offiziellen Werte veröffentlicht die Minijob-Zentrale.
Die Regeln je nach Ausgangslage
| Deine Situation | Wie viele Minijobs möglich | Was zu beachten ist |
|---|---|---|
| Kein Hauptjob | beliebig viele | Summe aller Verdienste max. 603 € pro Monat |
| Sozialversicherungspflichtiger Hauptjob | ein abgabenfreier Minijob | jeder weitere wird sozialversicherungspflichtig |
| Mehrere Minijobs, keine Hauptbeschäftigung | beliebig viele | bei Überschreiten werden alle versicherungspflichtig |
| Selbstständig | beliebig viele | eigene Regelungen bei Kranken- und Rentenversicherung |
| Student oder Rentner | beliebig viele | zusätzlich eigene Grenzen beachten |
Der wichtigste Punkt steht in der zweiten Zeile: Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob abgabenfrei. Ab dem zweiten Minijob wird die Tätigkeit mit dem Hauptjob zusammengerechnet, und es fallen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung an. Wer also schon in Vollzeit arbeitet, kann weitere Minijobs zwar ausüben, verliert aber deren Abgabenfreiheit.

Zwei Arten von Minijobs
Nicht jeder Minijob funktioniert gleich. Das Gesetz kennt zwei Formen geringfügiger Beschäftigung:
- Der Verdienst-Minijob ist der Normalfall. Hier gilt die Grenze von 603 Euro im Monat, die Beschäftigung kann dauerhaft ausgeübt werden.
- Der kurzfristige Minijob ist zeitlich befristet: maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr. Dafür gibt es keine Verdienstgrenze, er darf aber nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig, weil sich beide Formen kombinieren lassen. Wer neben mehreren Verdienst-Minijobs im Sommer noch eine Saisonstelle annimmt, sprengt damit nicht automatisch die Grenze, solange die kurzfristige Beschäftigung die Kriterien erfüllt.
Wann der Arbeitgeber zustimmen muss
Wer neben einer Hauptbeschäftigung einen Nebenjob ausüben möchte, braucht in aller Regel die Zustimmung des Hauptarbeitgebers. Viele Arbeitsverträge enthalten dazu eine ausdrückliche Klausel. Verweigern darf der Arbeitgeber nur aus sachlichen Gründen, etwa wenn:
- die Tätigkeit für einen direkten Wettbewerber erfolgt,
- der Nebenjob in die vertragliche Arbeitszeit fällt,
- die Arbeitsleistung im Hauptjob erkennbar leidet,
- gesetzliche Höchstarbeitszeiten überschritten würden.
Der letzte Punkt wird oft übersehen: Nach dem Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich maximal acht Stunden werktäglich zulässig, vorübergehend bis zu zehn Stunden. Alle Beschäftigungen zusammen dürfen diese Grenze nicht überschreiten, und die Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen gilt ebenfalls über alle Jobs hinweg.
Was bei Überschreiten der Grenze passiert
Wer mit mehreren Minijobs über 603 Euro im Monat kommt, verliert die Geringfügigkeit für alle diese Minijobs. Sie werden dann sozialversicherungspflichtig, und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Überschreitung eintrat. Betroffen sind dabei nicht nur die Minijobs, die über der Grenze liegen, sondern sämtliche parallel ausgeübten Tätigkeiten.
Eine Ausnahme gibt es: In bis zu zwei Monaten pro Kalenderjahr darf der Verdienst höher liegen, etwa wegen einer Krankheitsvertretung. Die Jahresgrenze von 7.236 Euro bleibt dabei maßgeblich.
Praktisch heißt das: Wenn du mehrere geringfügige Beschäftigungen parallel ausüben willst, solltest du die Summe monatlich im Blick behalten. Jeder Arbeitgeber muss bei der Anmeldung erfragen, ob weitere Minijobs bestehen, und meldet die Beschäftigung an die Minijob-Zentrale. Dort laufen alle Meldungen zusammen, eine Überschreitung fällt also spätestens bei der Prüfung auf.
Ein praktischer Tipp für alle, die mehrere Minijobs ausüben: Lege dir eine einfache Übersicht an, in der du für jeden Monat die Verdienste aller Beschäftigungen einträgst. Besonders bei schwankenden Stundenzahlen rutscht man sonst schnell über die Grenze, ohne es zu bemerken. Bei 603 Euro und einem Stundenlohn von 13,90 Euro sind das maximal rund 43 Stunden im Monat über alle Jobs zusammen.

Was oft übersehen wird
Minijobs sind ganz normale Beschäftigungen mit allen arbeitsrechtlichen Regelungen: Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Kündigungsfristen gelten genauso wie bei einer Vollzeitstelle. Viele Beschäftigte wissen das nicht und nehmen bei Minijobs Nachteile hin, die ihnen gar nicht zustehen.
Der wichtigste Nachteil betrifft die Absicherung. Aus geringfügigen Beschäftigungen entsteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, weil keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden. Rentenpunkte sammelst du dagegen, sofern du nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist. Diese Befreiung solltest du dir gut überlegen, denn sie spart monatlich nur wenige Euro und kostet später Rentenanspruch.
Auch steuerlich lohnt ein zweiter Blick. Der Verdienst aus einem Minijob wird in der Regel pauschal versteuert, du musst ihn also nicht in der Steuererklärung angeben. Sobald eine Beschäftigung aber sozialversicherungspflichtig wird, gilt die individuelle Besteuerung nach Lohnsteuerklasse, und bei mehreren Arbeitgebern landet die zweite Beschäftigung in Steuerklasse VI. Die Abzüge sind dort spürbar höher, was am Jahresende über die Steuererklärung teilweise zurückkommt.
Wer mehrere Nebenjobs vor allem aus Zeitgründen erwägt, findet in unserem Beitrag Wie viel verdient ein Polizist? ein Beispiel dafür, wie stark Zulagen und Schichten das Einkommen in einem einzigen Job verändern können.
Häufige Fragen
Wie viele Minijobs darf man gleichzeitig haben?
So viele, wie du zeitlich schaffst. Begrenzt ist nicht die Anzahl, sondern der Gesamtverdienst von 603 Euro im Monat.
Darf man neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben?
Ja, genau einen abgabenfreien. Jede weitere geringfügige Beschäftigung wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit sozialversicherungspflichtig.
Muss der Arbeitgeber zustimmen?
In der Regel ja, jedenfalls wenn der Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel enthält. Ablehnen darf er nur aus sachlichen Gründen wie Wettbewerb oder Überschreiten der Höchstarbeitszeit.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Alle betroffenen Minijobs werden sozialversicherungspflichtig, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Überschreitung. In bis zu zwei Monaten pro Jahr ist ein höherer Verdienst zulässig.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 Euro pro Monat, entsprechend 7.236 Euro im Jahr. Sie steigt automatisch mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
*Zuletzt aktualisiert: September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.*



