Die kurze Antwort: Werktags von 7 bis 20 Uhr. Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen ist in Wohngebieten grundsätzlich untersagt. Diese Zeiten sind bundesweit festgelegt und stehen nicht in der Hausordnung.
Wann Rasen mähen erlaubt ist, regelt die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, amtlich die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Rasenmähen
Nach § 7 der 32. BImSchV dürfen Geräte und Maschinen in Wohngebieten nicht betrieben werden an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr.
| Tag | Rasenmähen erlaubt |
|---|---|
| Montag bis Samstag | 7 bis 20 |
| Sonntag | gar nicht |
| Feiertag | gar nicht |
Werktag heißt hier auch Samstag. Der Samstag ist kein Sonntag im Sinne der Regelung, mähen darfst du also auch dann im selben Fenster.
Wichtig ist der Geltungsbereich: Die Vorschrift gilt für reine und allgemeine Wohngebiete, für Kur- und Klinikgebiete und für Gebiete, in denen Wohnen überwiegt.
Besonders laute Geräte: engere Zeiten
Hier liegt der häufigste Irrtum. Für bestimmte, besonders laute Gerätearten schreibt die 32. BImSchV zusätzliche Ruhezeiten vor. Betroffen sind unter anderem Rasentrimmer, Freischneider, Grastrimmer und Laubbläser, nicht aber der normale Rasenmäher.
Diese Geräte dürfen an Werktagen zusätzlich nicht laufen:
- von 7 bis 9
- von 13 bis 15
- von 17 bis 20
Übrig bleiben damit nur zwei Fenster: 9 bis 13 und 15 bis 17 Uhr. Trägt das Gerät das EU-Umweltzeichen, entfallen diese Einschränkungen und es gilt wieder der reguläre Rahmen.
Der Grund für die Unterscheidung ist der Lärm, den die Geräte tatsächlich erzeugen. Ein Laubbläser kommt auf deutlich über 100 Dezibel, ein handelsüblicher Elektromäher bleibt spürbar darunter. Unterschiedliche Bauarten werden deshalb unterschiedlich behandelt.

Was die Gemeinde zusätzlich darf
Das Bundesrecht setzt den Rahmen, Kommunen dürfen ihn verschärfen. Viele Städte haben in ihrer Lärmschutzsatzung eine Mittagsruhe verankert, typischerweise von 12 oder 13 bis 15 Uhr.
Solche kommunalen Regelungen sind bindend, auch wenn das Bundesrecht das Mähen in diesem Fenster erlauben würde. Ein Blick in die Satzung deiner Gemeinde lohnt sich deshalb, bevor du am Samstagmittag den Mäher anwirfst.
Dasselbe gilt für die Hausordnung im Mehrfamilienhaus. Sie kann eine Mittagsruhe vorsehen, die mietvertraglich einzuhalten ist. Örtliche Ruhezeiten zu beachten, erspart in der Praxis den meisten Ärger mit den Nachbarn, bei denen der Mäher am lautesten ankommt.
Was passiert bei Verstößen?
Wer Rasenmähen außerhalb der erlaubten Zeiten betreibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann je nach Bundesland und Schwere bis zu 50.000 Euro betragen, in der Praxis bewegen sich Verwarnungen bei Privatpersonen meist im zwei- bis dreistelligen Bereich.
Zuständig ist das Ordnungsamt. Nachbarn können dort Anzeige erstatten, üblicher und meist wirksamer ist allerdings das direkte Gespräch.
Ausnahmen
Drei Fälle fallen aus der Regel:
- Nicht-Wohngebiete. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten diese Beschränkungen so nicht.
- Landwirtschaft. Motorbetriebene Gartengeräte im gewerblichen Einsatz auf Feldern unterliegen anderen Regeln.
- Genehmigte Ausnahmen. Die Behörde kann im Einzelfall eine abweichende Erlaubnis erteilen, etwa nach einem Sturm.
Ein Mähroboter gilt übrigens ebenfalls als Gerät im Sinne der Verordnung. Auch er darf nachts und sonntags nicht fahren, selbst wenn er leise ist. Wer ihn programmiert, sollte das Zeitfenster entsprechend eng setzen.

Wann mähen fachlich sinnvoll ist
Unabhängig von den Vorschriften gibt es günstige Zeitpunkte. Regelmäßiges Mähen gelingt am besten:
- Am späten Nachmittag, wenn der Rasen trocken ist und die Sonne nicht mehr voll steht.
- Nicht bei Nässe. Nasses Gras verklebt das Messer und wird unsauber geschnitten.
- Nicht in der Mittagshitze. Frisch geschnittene Halme verbrennen leichter.
- Alle fünf bis sieben Tage in der Wachstumsphase, dann bleibt der Rasen dicht.
Häufige Fragen
Wie lange darf man werktags Rasen mähen?
Von 7 bis 20 Uhr, Samstag eingeschlossen.
Ist Rasenmähen sonntags erlaubt?
Nein. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb in Wohngebieten ganztägig untersagt.
Gilt das auch für den Rasentrimmer?
Für ihn gilt ein engerer Rahmen: nur 9 bis 13 und 15 bis 17, sofern er kein EU-Umweltzeichen trägt.
Gibt es eine gesetzliche Mittagsruhe?
Bundesweit nicht. Viele Gemeinden schreiben sie aber in ihrer Satzung vor.
Was kostet ein Verstoß?
Es ist eine Ordnungswidrigkeit. Der Rahmen reicht theoretisch bis 50.000 Euro, üblich sind bei Privatpersonen deutlich kleinere Beträge.
Welche Gartenarbeiten sind sonst geregelt?
Alles, was unter dieselbe Vorschrift fällt, also auch Heckenscheren und Vertikutierer. Wer einen Teich plant, findet die Hinweise dazu in unserem Beitrag zum Gartenteich anlegen.
*Zuletzt aktualisiert: September 2026.*

